Bürgen

Wir suchen Bürgen, die uns in den ersten Jahren der Gründung unterstützen.

Bürgen gesucht

Die Gründung einer Ersatz- oder Ergänzungsschule trägt zur Vielfalt unserer Gesellschaft bei und ist jedem bzw. jeder Bürger*in in Deutschland erlaubt – die Erlaubnis eine Schule zu gründen ist sogar im Grundgesetz verankert. Wir haben uns getraut und brauchen eure Unterstützung!

Die Finanzierung der miwa Demokratischen Schule erfolgt einerseits durch Schulgeld. Andererseits hat der Trägerverein bei der GLS Bank einen Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen. Erst ab dem 6. Schulbetriebsjahr werden 93 % der Personalkosten für die Lernbegleiter:innen durch die Senatsverwaltung übernommen. (Stand 06/2023).

Das heißt, die Kosten für den Schulbetrieb (Personal, Miet- und Nebenkosten für die Räumlichkeiten, Möbel, Schul- und Büromaterialien) müssen durch das Schulgeld und den Kredit finanziert werden.

Helft uns, indem ihr uns mit der Übernahme einer Bürgschaft über bis zu 3.000 € euer Vertrauen in unsere Schule gebt und wir gemeinsam weitere Unterstützer:innen finden!

Vorlage herunterladen, ausfüllen und abschicken:

FAQ zu Bürgschaften

Wie kann ich bürgen?

Lade die Unterlagen herunter, fülle sie aus und reiche sie unterschrieben im Original bei der miwa ein. Es kann nur EINE Person unterschreiben.
Du kannst sie an uns schicken oder einfach vorbeibringen – miwa Schule, Karl-Holtz-Str 5, 12687 Berlin

Wann werden die Bürgschaften fällig?

Sobald eine Teilauszahlung des Kredites notwendig wird, werden in genau der Höhe der Teilauszahlung sogenannte Kleinbürgschaften benötigt. Wir müssen immer mindestens 50.000€ abrufen und freuen uns ganzjährig über neue Bürgschaften. Diese werden einfach bei der nächsten Auszahlung eingereicht.

Muss ich den Betrag auf dem Konto haben und vorhalten?

Nein, der Bürgschaftsbetrag muss nicht als Barvermögen vorhanden sein – weder in Bargeld noch auf dem Konto.

Bekomme ich dadurch einen negativen Schufa-Eintrag?

Die GLS Bank verzichtet bei diesen Kleinbürgschaften auf Selbstauskunft und Bonitätsnachweis. Auch ist eine Kleinbürgschaft nicht bonitätsrelevant (es erfolgt also kein Eintrag bei Kreditauskunftsunternehmen wie zB. der Schufa).

Welche Bürgschaftshöhen sind möglich?

Die typischen GLS-Bürgschaften belaufen sich auf € 500,- bis € 3.000,-. Ausschlaggebend für die Höhe des Bürgschaftsbetrages sind der Wille eines Bürgen oder einer Bürgin und deren wirtschaftlicher Hintergrund. Sie sollten nur so hoch bürgen, wie Sie im Notfall ohne existenzielle Probleme auch leisten können.

Wann wird die Bürgschaft fällig – also wann muss ich tatsächlich bezahlen?

Nur im Fall, dass die miwa Schule tatsächlich in ernsthafte Schwierigkeiten gerät und keine Chance besteht, dass sie den Kredit zurückzahlen kann.

Was passiert, wenn die Bürgschaft fällig wird?

Sollte die miwa Schule tatsächlich insolvent gehen, dann schließt die GLS Bank mit den Bürgen jeweils einen Vertrag über die Tilgung der Bürgschaft. Der Tilgungsplan kann von „Alles auf einmal“ bis zu kleinen Einzelbeträgen individuell vereinbart werden.

Weitere Informationen kannst du dem nachfolgenden Informationsschreiben der GLS Bankentnehmen:

Lasst uns miteinander wachsen! Eure miwa